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Gründungscoaching


Ziel der Förderung

Zuschüsse für begleitende Beratung in der Nachgründungsphase zur Stärkung der Nachhaltigkeit von Gründungen, insbesondere durch Bonitätsverbesserung des Gründers.
Das Gründungscoaching soll Schwierigkeiten junger Unternehmen, die auf Managementdefiziten beruhen, beheben und damit die Finanzierungsbedingungen für den Gründer und die Finanzierungsinstitution verbessern.

Zielgruppe
Existenzgründerinnen und Existenzgründer (inklusive Betriebsübernahmen, Franchise und Beteiligungen) im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) und der Freien Berufe, die innerhalb der letzten drei Jahre in Niedersachsen ein Unternehmen mit tragfähiger Geschäftsidee gegründet und ein Darlehen, Beteiligungskapital, Überbrückungsgeld (ÜG) oder einen Existenzgründungszuschuss (EXGZ) erhalten haben.

Was wird wie gefördert
Gegenstand der Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kosten der Beratungsdienstleistung.

Der Zuschuss beträgt in der Regel 50%. der Kosten, die für die Tätigkeit des Coaches anfallen, höchstens jedoch Euro 3.000. Bei Gründern aus der Arbeitslosigkeit beträgt der Zuschuss bis zu 65 % – höchstens Euro 3.900 (bei Anträgen ab dem 1. März 2005).

Wo stellen Sie den Antrag?
Förderanträge können Sie künftig bei der NBank einreichen. Den Beratungsbedarf bestimmen Sie bitte zuvor gemeinsam mit einer Bank, einem Wirtschaftsförderer oder einer Kammer.

Ausgehend von dieser Bedarfsbestimmung wählen Sie einen für diesen Beratungsbedarf geeigneten Coach aus der NBank-KfW-Beraterbörse aus.

Für die Antragstellung eines Gründungscoachings sind folgende Unterlagen einzureichen:
* Antragsvordruck für das Gründungscoaching
* Kopie der Coachingvereinbarung (nach deren Abschluss)
* Ggf. De-minimis-Erklärung
* Bei Bezug von Überbrückungsgeld: Bezugsnachweis und Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung (Kopie)
* Bei Bezug des Existenzgründungszuschusses der Agentur für Arbeit: Bezugsnachweis und Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung (NBank-Formular)
Fachkundige Stellen sind insbesondere die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständischen Kammern, Fachverbände, Wirtschaftsförderer und Kreditinstitute.






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