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Nachfolgecoaching


Ziel der Förderung

Das Coaching zur Planung und Begleitung der Unternehmensnachfolge bzw. -übergabe soll helfen, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu sichern und damit Arbeitsplätze zu erhalten.

Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistung sowie der freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen mit dem Ziel der Nachfolgeplanung.

Was wird gefördert?
Gefördert werden die Ausgaben, die dem Antragsteller für eine begleitende oder konzeptionelle Beratung zur Planung und Durchführung seiner Unternehmensübergabe entstehen, dazu gehören neben dem Beratungshonorar auch Auslagen und Reisekosten, nicht jedoch die Umsatzsteuer.
Der Zuschuss beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben je Tagewerk, höchstens jedoch 400 Euro je Tagewerk. Die Förderung umfasst mindestens 5 Tagewerke, höchstens 10 Tagewerke.

Die Förderung auf Grundlage der geltenden Richtlinie kann grundsätzlich je Unternehmen ein Mal innerhalb von zwei Jahren gewährt werden, d. h. weitere Beratungen - auch in anderen Beratungsfeldern - sind nicht förderfähig. Ausgeschlossen ist die Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben.

Wo stellen Sie den Antrag?
Stellen Sie aufgrund einer notwendigen Nachfolgeregelung Beratungs- und Coachingbedarf fest, wählen Sie einen für diesen Beratungsbedarf geeigneten Coach aus der NBank-KfW-Beraterbörse aus.





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