Ziel der Förderung Das Coaching zur strategischen Unternehmensplanung in einem der Teilbereiche Anbahnung oder Erweiterung außenwirtschaftlicher Aktivitäten (Außenwirtschaft) komplexe betriebliche Marketingkonzepte und deren Umsetzung (Marketing) Strategieentwicklung und Neupositionierung (Unternehmensführung) soll helfen, bestehende größenbedingte Management- oder Informationsdefizite in verschiedenen Bereichen der Unternehmensplanung zu beheben und damit die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Bonität der Unternehmen zu verbessern.
Zielgruppe Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistung sowie der freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen in der Phase des Unternehmenswachstums und der Bestandssicherung. Antragsberechtigt für das Strategiecoaching - Marketing sind nur Unternehmen mit Betriebsstätte in niedersächsischen Ziel-2-Fördergebieten.
Was wird gefördert? Gefördert werden die Ausgaben, die dem Antragsteller für eine begleitende oder konzeptionelle Beratung zur strategischen Unternehmensplanung in einem der Teilbereiche entstehen, dazu gehören neben dem Beratungshonorar auch Auslagen und Reisekosten, nicht jedoch die Umsatzsteuer. Der Zuschuss beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben je Tagewerk, höchstens jedoch 400 Euro je Tagewerk. Die Förderung umfasst mindestens 5 Tagewerke, höchstens 10 Tagewerke, im Bereich Marketing 15 Tagewerke. Die Förderung auf Grundlage der Beratungsrichtlinie 2005 kann grundsätzlich je Unternehmen ein Mal innerhalb von zwei Jahren gewährt werden, d. h. weitere Beratungen - auch in anderen Beratungsfeldern - sind nicht förderfähig. Ausgeschlossen ist die Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben.
Wo stellen Sie den Antrag? Stellt der Unternehmer Beratungs- und Coachingbedarf fest, kann er einen geeigneten Coach aus der NBank-KfW-Beraterbörse auswählen. Für den Bereich Außenwirtschaft können die Außenhandelskammern (AHK’n) und die Delegierten der Deutschen Wirtschaft ebenfalls als Berater herangezogen werden.
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