KeeP Consult - 5. September 2010, 08:01 Uhr
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Umsatzsteuererhöhung zum 01. Januar 2007


Schon jetzt Probleme bei der Angebotserstellung  von Dipl. Kfm Axel Köllges

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht vor, dass zum 1. Januar 2007 die Mehrwertsteuer von 16 Prozent auf 19 Prozent angehoben wird. Diese Erhöhung kann im täglichen Geschäftsverkehr mit Kunden während der Umstellungsphase zu Problemen führen. Insbesondere können Probleme bei Verträgen mit Privatkunden auftreten. Nach den Vorschriften des § 309 Nr. 1 BGB sind kurzfristige Preiserhöhungen innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss gegenüber Nichtkaufleuten unwirksam.

Beispiel:
der Privatmann Alois A. vereinbart mit dem Hotelier H. am 20. Dezember 2006 die Durchführung einer Geburtstagsfeier in den Räumen des Hotelier H. für den 15. Januar 2007 zu einem Preis von 1.160 € einschl. Umsatzsteuer. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Hotels weisen daraufhin, dass der zum Zeitpunkt der Leistung gültige Mehrwertsteuersatz (also 19 Prozent) in Rechnung zu stellen ist. Dieser Passus ist gegenüber Nichtkaufleuten unwirksam. An Stelle der erhofften 1.190 € darf der Hotelier den Privatmann Alois A. nur 1.160 € in Rechnung stellen.

Diese Beeinträchtigung bezieht sich nur auf Nichtkaufleute. Wird das Geschäft unter Kaufleuten geschlossen, so muss der Vertragsnehmer die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vorgeschriebene (in diesem Fall erhöhte) Umsatzsteuer entrichten.

Zu den Nichtkaufleuten gehören zum Beispiel Privatpersonen, nicht rechtsfähige Vereine und soziale Einrichtungen (wie Krankenhäuser, Altenheime usw.).

Ein weiteres Problem kann dahin bestehen, wenn ein Teil des vereinbarten Vertragspreises schon vor der Umsatzsteuererhöhung gezahlt wurde, die vom Hotelier zu erbringenden Leistungen jedoch erst nach der Erhöhung der Umsatzsteuer erbracht wurde. In diesem Falle muss (bei Vollkaufleuten) die vor dem Wirksamwerden der Umsatzsteuererhöhung geleistete Zahlung nachversteuert werden.

Beispiel:
Die Firma Hans Schmidt GmbH will am 20. Januar 2007 in den Räumen des Hoteliers H. ein Seminar durchführen. Die Kosten des Seminars betragen 2.500 € zuzüglich Umsatzsteuer. Zusammen mit der Reservierung erhält die Firma Hans Schmidt GmbH am 5. Dezember 2006 eine Depositrechnung über 1.000 € zuzüglich 16 Prozent Mehrwertsteuer, insgesamt also 1.160 €. Der Restbetrag von 2.500 € wird mit 19 Prozent Mehrwertsteuer, insgesamt also 1.785 € berechnet. Da die Leistungen des Hotels erst nach der Umsatzsteuererhöhung erfolgt, und muss die geleistete Anzahlung von einem 1.000 € nachversteuert werden. Beim vorstehenden Beispiel wären also 30 € Umsatzsteuer nachzuzahlen.

Bei Preisabsprachen mit Firmen (LCR-Verträge) ist für Leistungen des Hotels, die nach dem 1. Januar 2007 erbracht werden, die erhöhte Mehrwertsteuer zu berechnen. Gleiches gilt auch für Nichtkaufleute, wenn die vertragliche Vereinbarung früher als vier Monate vor der Mehrwertsteuererhöhung getroffen wurde.

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