Schwieriger Jahreswechsel
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Die Erhöhung der Umsatzsteuer zum 1. Januar 2007 stellt die gastgewerbliche Branche schon jetzt vor Probleme
AHGZ.de - Dienstag, 25.04.2006 - 08:33 Uhr / RED
Steuerfalle: Der neue Steuersatz wirft seine Schatten voraus
STUTTGART Ob es der gastgewerblichen Branche passt oder nicht: Die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent zum 1. Januar 2007 ist beschlossene Sache. Fest steht aber auch, dass sich diese Erhöhung bereits jetzt im täglichen Geschäftsverkehr auswirkt – und nicht zum Vorteil für die Betriebe.
Axel Köllges von der Unternehmensberatung Keep Consult, Mülheim/Ruhr, weist vor allem auf die Schwierigkeiten hin, die bei Verträgen mit Privatkunden auftreten können: „Nach Paragraf 309 Nr. 1 BGB sind kurzfristige Preiserhöhungen innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss gegenüber Nichtkaufleuten unwirksam“, bringt Köllges das Problem auf den Punkt und macht dies für die AHGZ an zwei Beispielen fest:
Der Privatmann Alois A. vereinbart mit Hotelier H. am 20. Dezember 2006 die Durchführung einer Geburtstagsfeier für den 15. Januar 2007 zu einem Preis von 1160 Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Hotels weisen darauf hin, dass der zum Zeitpunkt der Leistung gültige Mehrwertsteuersatz (also 19 Prozent) in Rechnung zu stellen ist. Dieser Passus ist gegenüber Nichtkaufleuten unwirksam. An Stelle der erhofften 1190 Euro darf der Hotelier dem Privatmann Alois A. nur 1160 Euro in Rechnung stellen.
Diese Beeinträchtigung bezieht sich nur auf Nichtkaufleute. Wird das Geschäft unter Kaufleuten geschlossen, so muss der Vertragsnehmer die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vorgeschriebene (in diesem Fall erhöhte) Umsatzsteuer entrichten.
Den vollständigen Artikel finden Sie in Ausgabe 16/2006 der ahgz auf Seite 15.
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